dac7

Im folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen zur Meldepflicht von Verkäuferinformationen für Sie zusammengefasst:

Zum Jahresbeginn muss der Nordwest Shop Informationen über aller Verkäufer:innen des Vorjahres melden, welche die Voraussetzungen für eine Meldepflicht erfüllen.

Meldepflichtig sind in diesem Zusammenhang alle Verkäufer:innen, welche:

30 oder mehr Transaktionen in einem Kalenderjahr abschließen,

oder 

in einem Kalenderjahr nach Abzug von Steuern und Gebühren 2.000 EUR oder mehr Umsatz erwirtschaftet haben.

Verkäufer:innen, die keine der genannten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen, unterliegen auch nicht der Meldepflicht.

Welche Verkäuferdaten genau an die Steuerbehörden zu übermitteln sind, hängt davon ab, ob der Verkäufer:in eine natürliche Einzelperson oder ein Unternehmen ist.

Einzelperson

Bei einer Einzelperson ist der Nordwest Shop dazu verpflichtet folgende Informationen zu melden:

  • Vorname und Nachname
  • Adresse
  • Stuernummer
  • Geburtsdatum
  • Umsatzsteuernummer (wenn vorhanden)
  • Kontonummer des verknüpften Verkäuferkontos
  • Unternehmen

    Bei einer Unternehmung ist der Nordwest Shop dazu verpflichtet folgende Informationen zu melden:

  • Name der Unternehmung / Shopname
  • Adresse
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuernummer (wenn vorhanden)
  • Registernummer des Unternehmens
  • Kontonummern des verknüpften Verkäuferkontos
  • Liste der Betriebsstätten
  • Der Nordwest Shop ist dazu verpflichtet, die genannten Informationen der Verkäufer:innen zu erheben und zu prüfen, um sie an die örtlichen Behörden zu melden und somit die Bestimmungen des DAC 7 zu erfüllen.

    Betroffene Verkäufer:innen erhalten per E-Mail eine PDF mit den Informationen, welche der Nordwest Shop an die Steuerbehörden meldet.

    Die PDF enthält die folgenden Informationen:

  • Die Anzahl der Verkäufe, eines Händlers
  • Die Summe der Verkäufe nach Abzug der berechneten Gebühren und Steuern
  • Die Gebühren für Verkäufe inkl. Steuer