Im folgenden haben wir die wichtigsten Grundlagen zur Meldepflicht von Verkäuferinformationen für Sie zusammengefasst:
Zum Jahresbeginn muss der Nordwest Shop Informationen über aller Verkäufer:innen des Vorjahres melden, welche die Voraussetzungen für eine Meldepflicht erfüllen.
Meldepflichtig sind in diesem Zusammenhang alle Verkäufer:innen, welche:
30 oder mehr Transaktionen in einem Kalenderjahr abschließen,
oder
in einem Kalenderjahr nach Abzug von Steuern und Gebühren 2.000 EUR oder mehr Umsatz erwirtschaftet haben.
Verkäufer:innen, die keine der genannten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen, unterliegen auch nicht der Meldepflicht.
Welche Verkäuferdaten genau an die Steuerbehörden zu übermitteln sind, hängt davon ab, ob der Verkäufer:in eine natürliche Einzelperson oder ein Unternehmen ist.
Einzelperson
Bei einer Einzelperson ist der Nordwest Shop dazu verpflichtet folgende Informationen zu melden:
Unternehmen
Bei einer Unternehmung ist der Nordwest Shop dazu verpflichtet folgende Informationen zu melden:
Der Nordwest Shop ist dazu verpflichtet, die genannten Informationen der Verkäufer:innen zu erheben und zu prüfen, um sie an die örtlichen Behörden zu melden und somit die Bestimmungen des DAC 7 zu erfüllen.
Betroffene Verkäufer:innen erhalten per E-Mail eine PDF mit den Informationen, welche der Nordwest Shop an die Steuerbehörden meldet.
Die PDF enthält die folgenden Informationen: