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1. Händlerantrag ausfüllen & unterschreiben

Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie dieses.

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2. Unterlagen zusammenstellen und einreichen

Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen und reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag im Händlerportal ein oder senden Sie diese an partner@nordwest-shop.de.

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3. Produkte anlegen und verkaufen

Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben,
Produkte im Händlerbackend anlegen und verkaufen.




Händlerantrag & Dokumente

Haendlerantrag_einzel_web

Händlerantrag für Einzelunternehmungen

Antragsformular für Einzelunternehmer*innen und Kaufleute

Haendlerantrag_gesellschaften_web

Händlerantrag für Gesellschaften

Antragsformular für alle anderen Gesellschaftsformen
wie z.B. GmbH, KG, GbR etc.

Händler AGB des Nordwest-Shop

Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Händler AGB von Mangopay

Informationsunterlage zu den
Geschäftsbedingungen

Angaben wirtschaftlich Berechtigte
(nur für Gesellschaften mit Shareholdern über 25%)

Gem. Geldwäsche-Richtlinie haben wir die Verpflichtung, jeden Eigentümer einer Gesellschaft der
mittelbar oder unmittelbar 25% oder mehr Anteile an der Gesellschaft hält identifizieren.

Unterlagen einreichen

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Haben Sie fragen?

Unser Team hilft Ihnen gerne:

Tel.: 0441/9988-3042

    Angaben zum Unternehmen:

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    Warum so viele Unterlagen?


    Sicherlich haben Sie sich gefragt, weshalb wir für die Einrichtung Ihres Shops Unterlage wie einen Personalausweiskopie oder einen Gewerbeschein von Ihnen benötigen.

    Grund hierfür sind die Zahlungsprozesse auf dem Marktplatz und das hierfür geltende Geldwäschegesetzt (GwG).

    Um sicherzustellen, dass wir Ihre Verkaufserlöse vereinnahmen und wieder sicher an Sie ausschütten können, müssen wir jedem Händler ein für Sie kostenfreies virtuelles Bankkonto erstellen.
    Dies machen wir zusammen mit einem auf Marktplätze spezialisierten, BaFin zertifizierten europäischen Zahlungsanbieter namens Mangopay.

    Mangopay ist als unser Zahlungsabwickler bzgl. der Einrichtung der Händlerkonten zur Prüfung der genannten Unterlagen (einer sogenannten KYC-Prüfung) gesetzlich verpflichtet.